Ölabscheiderkonzept

Kosteneinsparung und Rechtssicherheit mit dem LIQUI MOLY-Ölabscheiderkonzept.
  • Führen Sie die monatliche Eigenkontrolle bzw. halbjährliche Wartung durch?
  • Gibt es einen Sachkundigen in Ihrem Unternehmen?
  • Haben Sie ein Betriebstagebuch für Ihren Ölabscheider?
  • Wie oft wird Ihr Ölabscheider entleert?
  • Wann wurde die letzte Generalinspektion durchgeführt?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten oder die Antwort nicht wissen, besteht dringend Handlungsbedarf. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und der Handhabung mit Ihrem Ölabscheider. Damit Sie auf der rechtssicheren Seite sind.

Jetzt individuelles Angebot anfordern oder persönlich bei Ihnen vor Ort beraten lassen. 

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Was Sie beachten müssen und wie wir Sie unterstützen

Sachkundelehrgang

Um die Eigenkontrollen des Ölabscheiders durchführen zu können, ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Diese benötigt mindestens eine Person aus Ihrem Betrieb.

In unserem Sachkundelehrgang schulen wir Sie, indem wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort an Ihrer Anlage ausbilden.

Betriebstagebuch

In das Betriebstagebuch sind alle Ergebnisse der Eigenkontrollen und Wartungen einzutragen. Zudem müssen die eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel für Ölabscheider zugelassen sein und ebenfalls im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis gegenüber Behörden.

Das fachgerechte Betriebstagebuch erhalten Sie ebenfalls bei uns.

Monatliche Eigenkontrolle

Nach DIN 1999-100/EN 858 ist der Einleiter dazu verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Anlage einmal im Monat von einer sachkundigen Person im Betrieb kontrollieren zu lassen. Hierbei muss unter anderem die Öl- und Schlammschichtdicke gemessen werden.

Halbjährliche Wartung

Nach DIN 1999-100 (14.4 Wartung) ist die Abscheideranlage halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen, zu bewerten und im Betriebstagebuch zu hinterlegen.

Wir unterstützen Sie und kümmern uns nach Abschluss eines Wartungsvertrags um die halbjährliche Wartung Ihrer Anlage nach Herstellervorschrift.

Außerdem bieten wir Ihnen an, Ihre Ölabscheiderinhalte fachgerecht zu entsorgen.

Generalinspektion

Vor Inbetriebnahme und danach mindestens alle 5 Jahre ist jeder Betreiber einer Abscheideranlage zu einer umfassenden Generalinspektion durch einen Fachkundigen verpflichtet. Diese findet nach Komplettentleerung und Reinigung der Anlage statt. Bei dieser Prüfung wird die gesamte Anlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgerechten Betrieb geprüft, u. a. durch Prüfung der Dichtigkeit und aller technischen Teile, Kontrolle des Zustands der Innenwand bis zur Tarierung der selbstständigen Verschlussanlage.

Auf Wunsch führen wir die fachgerechte Generalinspektion in Ihrem Betrieb durch.

Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA) unterliegen unterschiedlichen Gesetzen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
  • Eigenkontrollverordnung (EKVO) 
  • Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

Rechtslage und Bußgelder

Auszug aus § 6 UmweltHG: Ist ein Ölabscheider geeignet, einen entstandenen Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass dieser Schaden durch diese Anlage verursacht wurde (Ursachenvermutung, § 6 UmweltHg). Es gilt die umgekehrte Beweislast!

Bußgelder, die Sie bei Nichtbeachtung zu erwarten haben:

Berufsgenossenschaft bis zu 50.000,00 EUR
Untere Wasserbehörde, Stadtentwässerungsbetriebe, Abwasserzweckverbände o. A. bis zu 100.000,00 EUR
Gewerbeaufsichtsämter bis zu 500.000,00 EUR

Ökologische Eigenschaften unserer Reinigungsprodukte

Unsere Reinigungsprodukte sind generell schnelltrennend und abscheiderfreundlich.
  • gute biologische Abbaubarkeit
  • besonders umwelt- und abwasserfreundlich
  • ökonomisch im Gebrauch
  • enthalten keine brennbaren Lösungsmittel
  • wasserverdünnbare Konzentrate
  • halten die gesetzlichen Grenzwerte ein

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