Beschränkung von Diisocyanaten

Nach dem 24. August 2023 sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Diisocyanaten geschult werden. Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen diese spezielle Schulung an.

Die Europäische Kommission hat Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert, die am 24. August 2020 in Kraft getreten ist. Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,

  • die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozent oder
  • der Arbeitgeber (Sie) stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender (Ihre Mitarbeiter) vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschließen.

Der erfolgreiche Abschluss der Schulung wird anhand von Bescheinigungen oder Nachweisen dokumentiert. Die Schulung muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

Für die Durchführung bzw. die Einhaltung der Neuregulierung ist laut Gesetzt jeder Unternehmer selbst verantwortlich.

Weitere Informationen zur Neuregulierung (Eintrag 74 "Diisocyanate") 

LIQUI MOLY hilft Ihnen bei der Umsetzung

Um Sie bei der Umsetzung des Beschränkungsverbots bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen Im Rahmen unserer Schulungskonzepte und dem Arbeitsschutz PLUS alle relevanten Schulungsunterlagen zur Verfügung. Diese erlauben es Ihnen weiterhin mit Produkten, welche Diisocyanaten enthalten, zu arbeiten.

Die notwendige Schulung "Sicherer Umgang mit Diisocyanaten" inklusive Zertifikaten und Bescheinigungen erhalten Sie als Kunde von uns kostenlos, wenn

1.  Sie Produkte aus unserem Sortiment für Kleben und Dichten verwenden (Schulung wird in die jährliche Arbeitsschutz- und Gefahrstoffunterweisung integriert),
2. oder wir bei Ihnen eine Vorführung zum Scheibenaustausch durchführen.

Ihr Ansprechpartner berät Sie gern dahingehend.

Ansprechpartner finden

Was sind Diisocyanate?

  • Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung von Polyurethan-Schäumen, Dichtstoffen, Klebstoffen, Beschichtungen, Farben und Tinten verwendet werden

  • Diisocyanate sind eine notwendige Komponente, um die gewünschten Eigenschaften der Produkte zu erreichen

  • Diisocyanate reagieren beim Auftragen - nach dem Aushärten sind alle Diisocyanate verschwunden

  • Diisocyanate, bzw. verschiedene Komponenten, können von Anwendern beim Auftragen gerochen werden - der Geruch ist aber kein guter Indikator für die Gefährdung durch Diisocyanate

  • Diisocyanate haben atemwegssensibilisierende Eigenschaften was in schlimmen Fällen zu berufsbedingtem Asthma führen kann - mehrere tausend neue Fälle pro Jahr!

Physikalische Verhalten von Diisocyanaten

Flüchtigkeit und Raumluftkonzentrationen nehmen mit ansteigender Temperatur rasch zu.

Chemisches Verhalten aliphatischer Diisocyanate

Diisocyanate reagieren mit vielen Stoffen, insbesondere Wasser sowie Alkoholen inkl. Polyolen, Aminen, Ammoniakwasser und Alkalien.​ Hohe Temperaturen (über 40°C) sowie spezielle Metall- und Aminverbindungen können die Reaktion beschleunigen (Katalyse)​.

Wann können solche chemischen Reaktionen auftreten?​

  • bei Dekontaminierung von Fässern​

  • bei Zusammenlagerung von Polyolen und Diisocyanaten​

  • bei Auslaufen von Diisocyanaten in Abwasserkanäle​

  • bei Entladen des Diisocyanats in einen falschen Lagertank​

  • bei Entsorgung von Diisocyanaten in feuchten Abfallbehältern​

  • bei Tätigkeiten mit hoher Temperatur

Welche Gefahren bestehen bei derartigen chemischen Reaktionen?

  • während der Reaktion bildet sich Wärme
  • Reaktion mit Wasser führt zur Bildung von Gasen (CO2)

Risiko von gefährlichem Druckaufbau!

Wieso werden Diisocyanate beschränkt?

Nachdem bestehende Maßnahmen nicht ausreichen, um Sensibilisierungen zu reduzieren und es außerdem nicht bekannt ist, inwieweit bisherige ​Arbeitsplatzgrenzwerte vor der Sensibilisierung schützen, ist eine EU-weite Regelung notwendig.

Verwendungsbeschränkungen sind daher von der EU in der REACH-Verordnung klar geregelt (Anhang XVII). REACH erlaubt eine Beschränkung von Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung.

Ziel der Beschränkung: Bewusstsein für Gefahr schaffen und Verhalten optimieren.

Welche Folgen hat der unsachgemäße Kontakt mit Diisocyanaten?

Kurzfristiger/einmaliger Kontakt oberhalb des Grenzwerts​

  • Reizung von Mund, Rachen und Lunge

  • Engegefühl in der Brust, Husten

  • Atemschwierigkeiten

  • tränende Augen

  • Jucken und Rötung der Haut (sofort oder verzögert)

  • Wärmegefühl oder Hautbrennen

Symptome können bis zu 24 Stunden nach dem Kontakt auftreten.

Langfristiger/wiederholter Kontakt über Haut oder Atemwege oberhalb des Grenzwerts

  • Symptome einer Kontaktdermatitis wie z. B. Hautausschläge.

  • Atemwegssymptome wie gelegentliche Atemschwierigkeiten ähnlich Asthma, Heuschnupfen und Niesen

  • bei einer bereits sensibilisierten Person kann eine ernsthafte Asthmaerkrankung auch bei geringer Diisocyanat-Exposition ausgelöst werden

  • Sensibilisierung schließt ein weiteres Arbeiten mit Diisocyanaten lebenslang aus

Eine Sensibilisierung und eine Reaktion des Immunsystems (nicht zu verwechseln mit einer Reizung!) sind unumkehrbar.

Wie vermeiden Sie Gefahren?

  • vermeiden Sie Augenkontakt mit Diisocyanaten

  • vermeiden Sie das Einatmen von Diisocyanaten

  • vermeiden Sie das Verschlucken von Diisocyanaten

  • vermeiden Sie Hautkontakt mit Diisocyanaten

  • einstellungs- und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden empfohlen bzw. sind von Behörden vorgeschrieben

Korrekte Schutzausrüstung

  • Schutzbrille

  • Schutzhandschuhe​

  • Sicherheitsschuhe​

  • In Notfällen: Einwegschutzanzug und/oder chemikalienbeständige Schürze​

  • Im Fall unzureichender Belüftung im Zweifelsfall immer Atemschutz (Funktionsfähigkeit und Wartungszustand Ihrer Atemschutzausrüstung prüfen!)​

Sicherer Arbeitsplatz

  • Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt halten

  • kein essen, trinken oder rauchen am Arbeitsplatz

  • Arbeitsplatz nicht durch verschmutzte Handschuhe kontaminieren

  • Informieren, wo Notduschen, Atemschutzgeräte und Augenduschen zu finden sind​

  • Prüfen, ob gute Belüftung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist​ (Umgang mit chemischen Produkten (u. a. Diisocyanaten) erfordert zumindest eine natürliche Belüftung​, alternativ ein geeignetes Lüftungssystem)

Hygiene

  • geeignete Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden​

  • regelmäßiges und gründlich Händewaschen nach der Arbeit und zu den Pausezeiten​

  • niemals Lösemittel zur Hautreinigung verwenden

  • Einweghandtücher verwenden

  • kontaminierte Kleidung und Handschuhe nicht wiederverwenden

Erste Hilfe

  • Augenlider weit öffnen und mindestens 15 Minuten gründlich spülen

  • benetzte Kleidung sofort ablegen

  • benetzte Haut sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen

  • verletzte Personen an die frische Luft bringen

  • unverzüglich ärztlichen Rat suchen

Hinweise zur Entsorgung

  • örtliche Vorschriften beachten

  • Behälter vollständig entleeren

  • nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden

  • nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie Stoff zu entsorgen

  • keine Entsorgung über das Abwasser!

Welche Diisocyanate verwendet LIQUI MOLY?

4,4´-Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)​
CAS-Nr. 101-68-8

Global harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

*Europäische Gesetzgebung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1, im Bedarfsfall modifiziert durch Selbsteinstufung.

GHS Einstufung ​

  • Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; H315​

  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317​

  • Augenreizung, Kategorie 2; H319​

  • Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332​

  • Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1; H334​

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H335​

  • Karzinogenität, Kategorie 2; H351​

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2; H373

Kennzeichnung auf der Verpackung, Gefahrenhinweise

  • H315: Verursacht Hautreizungen.​

  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.​

  • H319: Verursacht schwere Augenreizung.​

  • H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.​

  • H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.​

  • H335: Kann die Atemwege reizen.​

  • H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.​

  • H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.